Was ändert sich mit 1. Jänner 2026?
Wahlärzt:innen sind gesetzlich verpflichtet, ELGA, die e-Card und die e-Card-Infrastruktur zu nutzen – dazu zählen u. a. e-Medikation, das Speichern von e-Befunden (seit 01.07.2025 für Labor- & Radiologiebefunde) sowie – sofern erforderlich – die Erhebung von Gesundheitsdaten in ELGA. Zusätzlich ist die Gültigkeit der e-Card (Identität/Versicherungsstatus) zu prüfen und der elektronische Impfpass zu verwenden. Ärztekammer NÖ
Für Patient:innen wird der Besuch beim Wahlarzt einfacher, weil Daten zentral dokumentiert werden – die Maßnahme erhöht Transparenz & Nachvollziehbarkeit im System.
Ausnahmen & „Verhältnismäßigkeit“
Ausgenommen sind u. a. reine Gutachtertätigkeit, Arbeitsmediziner:innen, Wohnsitzärzt:innen (mit Ausnahmen) sowie Wahlärzt:innen mit < 300 verschiedenen Patient:innen pro Jahr. Zudem kann bei Patient:innen mit ELGA-Opt-out keine Speicherung in ELGA erfolgen (e-Card muss dennoch gesteckt werden; Impfpass-Opt-out gibt es nicht). Die Verhältnismäßigkeit ist stets im Einzelfall zu beurteilen; als Orientierung wird die Grenze 300 Patient:innen/Jahr herangezogen. Ärztekammer NÖ
Ab ≥ 300 verschiedenen Patient:innen/Jahr ist zusätzlich die elektronische Honorarnotenübermittlung (WAHonline) verpflichtend.
Fristen & was bis 01.01.2026 vorliegen muss
Technische Möglichkeit zur Nutzung der ELGA-Komponenten muss ab 01.01.2026 gegeben sein (durch die jeweiligen Gesundheitsdiensteanbieter).
Falls das noch nicht möglich ist, gilt man konform, wenn bis 01.01.2026 ein Vertrag mit einem Dienstleister besteht, der die Nutzung bis 31.12.2028 sicherstellt (Termin ausdrücklich vereinbart). Ärztekammer NÖ
e-Card-Anschluss beantragen
Wenn noch kein Anschluss/Admin-Karte vorhanden ist, erfolgt die Beantragung über die Landesstelle der ÖGK. Üblicherweise kommen VPNR (Vertragspartnernummer) und Admin-Karten per Post, PIN/PUK separat – beides sicher aufbewahren. Ärztekammer NÖ
Praxis-IT Checkliste: So sind Sie rechtzeitig startklar
1) Netzwerk & Sicherheit
Stabiles LAN/WLAN, segmentiertes Praxisnetz, aktuelle Firewall, VPN für Fernsupport/Telemedizin
E-Mail-Sicherheit (Spam/Phishing/DMARC), MFA & Conditional Access in Microsoft 365
2) e-Card-Konnektor & Schnittstellen
Zertifizierter e-Card-Konnektor inklusive GIN-Anbindung
Saubere Einbindung in die Praxissoftware (z. B. Befund-/Abrechnungs-Schnittstellen)
3) Praxissoftware & ELGA
ELGA-fähige Software (e-Medikation, e-Befunde, Impfpass), Rollen & Berechtigungen
Prozesse für e-Card-Steckung (Identitäts- & Gültigkeitsprüfung) Ärztekammer NÖ
4) Datenschutz & Dokumentation
DSGVO-konforme Policies, Protokollierung, Aufbewahrung
Patient:innen-Information (ELGA-Opt-out-Hinweis), Verarbeitungsverzeichnis
5) Backup & Notfallkonzept
Microsoft 365-Backups (Exchange/SharePoint/OneDrive/Teams), Server/Clients
Restore-Tests, Notfallhandbuch & Verantwortlichkeiten
6) Betrieb & Support
Monitoring, Patch-Management, Ticketsystem mit klaren SLAs
Schulung des Teams (Workflows, e-Card-Handling, Security-Basics)

Häufige Fragen
Unter bestimmten Konstellationen ja – die Ärzt:innenkammer nennt die 300er-Grenze als Orientierung. Die individuelle Verhältnismäßigkeit ist aber immer von der Wahlärztin/dem Wahlarzt zu beurteilen. Ärztekammer NÖ
Konform, wenn bis 01.01.2026 ein Vertrag vorliegt, der die Nutzung spätestens bis 31.12.2028 vorsieht. Ärztekammer NÖ
Mindestens Praxisnetz, e-Card-Konnektor, kompatible Praxissoftware sowie Security/Backup – idealerweise mit proaktiver Betreuung.
Fazit
Wer jetzt plant, vermeidet Engpässe, spart Zeit & Kosten und startet entspannt ins Jahr 2026. Wir begleiten Wahlärzt:innen in Niederösterreich, Burgenland und Wien von der ÖGK-Anmeldung über Konnektor/Software-Integration bis zu Security & 365-Backups – inklusive Schulung und laufender Betreuung.
