Praxis-IT Checkliste 2026: e-Card/ELGA, E-Mail-Sicherheit & 365-Backups

Was ändert sich mit 1. Jänner 2026?

  • Wahlärzt:innen sind gesetzlich verpflichtet, ELGA, die e-Card und die e-Card-Infrastruktur zu nutzen – dazu zählen u. a. e-Medikation, das Speichern von e-Befunden (seit 01.07.2025 für Labor- & Radiologiebefunde) sowie – sofern erforderlich – die Erhebung von Gesundheitsdaten in ELGA. Zusätzlich ist die Gültigkeit der e-Card (Identität/Versicherungsstatus) zu prüfen und der elektronische Impfpass zu verwenden. Ärztekammer NÖ

  • Für Patient:innen wird der Besuch beim Wahlarzt einfacher, weil Daten zentral dokumentiert werden – die Maßnahme erhöht Transparenz & Nachvollziehbarkeit im System.

Ausnahmen & „Verhältnismäßigkeit“

Ausgenommen sind u. a. reine Gutachtertätigkeit, Arbeitsmediziner:innen, Wohnsitzärzt:innen (mit Ausnahmen) sowie Wahlärzt:innen mit < 300 verschiedenen Patient:innen pro Jahr. Zudem kann bei Patient:innen mit ELGA-Opt-out keine Speicherung in ELGA erfolgen (e-Card muss dennoch gesteckt werden; Impfpass-Opt-out gibt es nicht). Die Verhältnismäßigkeit ist stets im Einzelfall zu beurteilen; als Orientierung wird die Grenze 300 Patient:innen/Jahr herangezogen. Ärztekammer NÖ

Ab ≥ 300 verschiedenen Patient:innen/Jahr ist zusätzlich die elektronische Honorarnotenübermittlung (WAHonline) verpflichtend.

Fristen & was bis 01.01.2026 vorliegen muss

  • Technische Möglichkeit zur Nutzung der ELGA-Komponenten muss ab 01.01.2026 gegeben sein (durch die jeweiligen Gesundheitsdiensteanbieter).

  • Falls das noch nicht möglich ist, gilt man konform, wenn bis 01.01.2026 ein Vertrag mit einem Dienstleister besteht, der die Nutzung bis 31.12.2028 sicherstellt (Termin ausdrücklich vereinbart). Ärztekammer NÖ

e-Card-Anschluss beantragen

Wenn noch kein Anschluss/Admin-Karte vorhanden ist, erfolgt die Beantragung über die Landesstelle der ÖGK. Üblicherweise kommen VPNR (Vertragspartnernummer) und Admin-Karten per Post, PIN/PUK separat – beides sicher aufbewahren. Ärztekammer NÖ

Praxis-IT Checkliste: So sind Sie rechtzeitig startklar

1) Netzwerk & Sicherheit

  • Stabiles LAN/WLAN, segmentiertes Praxisnetz, aktuelle Firewall, VPN für Fernsupport/Telemedizin

  • E-Mail-Sicherheit (Spam/Phishing/DMARC), MFA & Conditional Access in Microsoft 365

2) e-Card-Konnektor & Schnittstellen

  • Zertifizierter e-Card-Konnektor inklusive GIN-Anbindung

  • Saubere Einbindung in die Praxissoftware (z. B. Befund-/Abrechnungs-Schnittstellen) 

3) Praxissoftware & ELGA

  • ELGA-fähige Software (e-Medikation, e-Befunde, Impfpass), Rollen & Berechtigungen

  • Prozesse für e-Card-Steckung (Identitäts- & Gültigkeitsprüfung) Ärztekammer NÖ

4) Datenschutz & Dokumentation

  • DSGVO-konforme Policies, Protokollierung, Aufbewahrung

  • Patient:innen-Information (ELGA-Opt-out-Hinweis), Verarbeitungsverzeichnis

5) Backup & Notfallkonzept

  • Microsoft 365-Backups (Exchange/SharePoint/OneDrive/Teams), Server/Clients

  • Restore-Tests, Notfallhandbuch & Verantwortlichkeiten

6) Betrieb & Support

  • Monitoring, Patch-Management, Ticketsystem mit klaren SLAs

  • Schulung des Teams (Workflows, e-Card-Handling, Security-Basics)

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Häufige Fragen

Unter bestimmten Konstellationen ja – die Ärzt:innenkammer nennt die 300er-Grenze als Orientierung. Die individuelle Verhältnismäßigkeit ist aber immer von der Wahlärztin/dem Wahlarzt zu beurteilen. Ärztekammer NÖ

Konform, wenn bis 01.01.2026 ein Vertrag vorliegt, der die Nutzung spätestens bis 31.12.2028 vorsieht. Ärztekammer NÖ

Mindestens Praxisnetz, e-Card-Konnektor, kompatible Praxissoftware sowie Security/Backup – idealerweise mit proaktiver Betreuung.

Fazit

Wer jetzt plant, vermeidet Engpässe, spart Zeit & Kosten und startet entspannt ins Jahr 2026. Wir begleiten Wahlärzt:innen in Niederösterreich, Burgenland und Wien von der ÖGK-Anmeldung über Konnektor/Software-Integration bis zu Security & 365-Backups – inklusive Schulung und laufender Betreuung.

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